Reform des Wohnungseigentumsgesetzes Die Bundesregierung hat ihre letzten Gesetzesänderungsentwurf zwischenzeitlich nochmals überarbeitet. Die derzeit vorliegende Fassung befindet sich nach erster Lesung im Bundestag am 11.05.2006 in den Fachausschüssen (Rechtsausschuss). Die Zielsetzung ist erhoffte Rechtssicherheit und Allgemeinverständlichkeit der schwierigen Rechtsmaterie. Es wird erwartet, dass die Gesetzesänderungen in 2007 realisiert werden können. Wesentliche Änderungen ergeben sich wie ...
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